Regionalen Teilrichtplan Korridorsicherung Wiggertal (Wiggertalbahn) im Gebiet Burgrain
Gemäss § 13 Absatz 2 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern wird der Entwurf der Anpassung am Regionalen Teilrichtplan Korridorsicherung Wiggertal (Wiggertalbahn) im Gebiet Burgrain während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
äussern. Allfällige Einwendungen gegen die Anpassung des Regionalen Ent-wicklungsplans Willisau – Wiggertal sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet zu richten an den regionalen Entwicklungsträger: