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Öffentliche Auflage

Regionalen Teilrichtplan Korridorsicherung Wiggertal (Wiggertalbahn) im Gebiet Burgrain

Gemäss § 13 Absatz 2 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern wird der Entwurf der Anpassung am Regionalen Teilrichtplan Korridorsicherung Wiggertal (Wiggertalbahn) im Gebiet Burgrain während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.


Die Planunterlagen liegen während der Auflagefrist (6. Januar – 4. Februar 2025) auf der Geschäftsstelle der REGION LUZERN WEST, Menznauerstrasse 2, 6110 Wolhusen zur Einsicht öffentlich auf. Die Unterlagen können auch unter www.regionwest.ch heruntergeladen werden.
Personen, Organisationen und Behörden des betroffenen Gebietes können sich zum Entwurf

äussern. Allfällige Einwendungen gegen die Anpassung des Regionalen Ent-wicklungsplans Willisau – Wiggertal sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet zu richten an den regionalen Entwicklungsträger:

REGION LUZERN WEST

Menznauerstrasse 2

6110 Wolhusen