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Regionaler Teilrichtplan Wasserversorgung

Der Luzerner kantonale Richtplan überträgt den regionalen Entwicklungsträgern – unter anderem auch der REGION LUZERN WEST – die Aufgabe, periodisch den Stand der Wasserversorgungen sowie die Sicherstellung des Trinkwassers in ihrem Gebiet zu überprüfen. Gemeinsam mit den Verbandsgemeinden und den zuständigen Wasserversorgungen hat die REGION LUZERN WEST diese Aufgabe wahrgenommen.

Gemäss § 13 Absatz 2 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern wird der Entwurf des regionalen Teilrichtplans Wasserversorgung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.

Die Planunterlagen liegen während der Auflagefrist vom 20. Februar 2023 bis 21. März 2023 auf der Geschäftsstelle der REGION LUZERN WEST, Menznauerstrasse 2, 6110 Wolhusen zur Einsicht öffentlich auf.

Die Unterlagen können auch ab sofort auf dieser Website oder unter www.zofingenregio.ch sowie unter www.sursee-mittelland.ch heruntergeladen werden.

Personen, Organisationen und Behörden des betroffenen Gebietes können sich zum Entwurf äussern. Allfällige Einwendungen gegen den Entwurf des regionalen Teilrichtplans Wasserversorgung sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet zu richten an den regionalen Entwicklungsträger:     

Region Luzern West        
Menznauerstrasse 2          
Postfach 254
6110 Wolhusen

 

 

 

 

 

 

Lesen Sie dazu mehr unter folgendem Link: Raum- und Richtplanung