Der Luzerner kantonale Richtplan überträgt den regionalen Entwicklungsträgern – unter anderem auch der REGION LUZERN WEST – die Aufgabe, periodisch den Stand der Wasserversorgungen sowie die Sicherstellung des Trinkwassers in ihrem Gebiet zu überprüfen. Gemeinsam mit den Verbandsgemeinden und den zuständigen Wasserversorgungen hat die REGION LUZERN WEST diese Aufgabe wahrgenommen.
Gemäss § 13 Absatz 2 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern wird der Entwurf des regionalen Teilrichtplans Wasserversorgung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Personen, Organisationen und Behörden des betroffenen Gebietes können sich zum Entwurf äussern. Allfällige Einwendungen gegen den Entwurf des regionalen Teilrichtplans Wasserversorgung sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet zu richten an den regionalen Entwicklungsträger: