Stellungnahme REGION LUZERN WEST zum Umgang von digitalen Geodaten und zu den Fristen bei den Baubewilligungsverfahren.
Gerne stellen wir Ihnen unsere Stellungnahme zum Verordnungspaket Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement 2024 des kantons Luzern zur Verfügung. Die Unterlagen des Kantons Luzern dazu finden Sie unter folgendem Link: Vernehmlassung Die Vernehmlassungs- Frist läuft am 15. Oktober 2024 ab.
In unserer Stellungnahme beschränken wir uns mit Ausnahme des nachfolgenden Antrags auf die Änderungen im Zusammenhang mit dem Umgang von digitalen Geodaten (§ 1 Absatz 1bis PBV) und den Fristen bei den Baubewilligungsverfahren (§ 63 PBV).
Wir bitten Sie, bei künftigen Vernehmlassungen sachfremde Vorlagen voneinander zu trennen. So ist es aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen die Vollzugsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Verordnung über die kontrollierte Ursprungsbezeichnung für Weine im selben Paket mit Planungs- und Baufragen zur Diskussion gestellt werden.