Änderung Spitalgesetz Kanton Luzern
In der Stellungnahme zur Änderung des Spitalgesetzes hat sich die REGION LUZERN WEST unter anderem auf folgende Punkte fokussiert:
- Gesetzliche Verankerung fördert Vertrauensaufbau
- Im Minimum: IMC-Station auf höchstem Niveau und als eigene Station
- Konkrete Anträge: Verankerung mit folgendem genauen Wortlaut - medizinische ambulante und stationäre Grund- und Notfallversorgung
- LUKS - EIN Spital mit DREI Standorten
Dabei betonen wir, dass mit der Änderung des Spitalgesetzes des Kantons Luzern gemäss den Vorschlägen der Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit - ergänzt mit unseren Anträgen - ein Beitrag zum Wiederaufbau des Vertrauens in die Luzerner Kantonsspital AG geleistet werden kann.
Erarbeitet wurde die Stellungnahme mit Vertreterinnen und Vertretern des Netzwerk Gesundheit der REGION LUZERN WEST sowie des Vorstands Pro-Spital-Wolhusen.