Regionale Entwicklungspläne
Das Luzerner kantonale Planungs- und Baugesetz verpflichtet die Regionen Richtpläne bzw. regionale Entwicklungspläne (REP) zu erlassen. Mit diesen regionalen Entwicklungsplänen soll die nachhaltige Entwicklung der Regionen gefördert werden sowie eine umfassende Entwicklungsstrategie festgelegt werden.