Gemäss kantonalem Richtplan ist die Ausscheidung von neuen kommunalen Weilerzonen grundsätzlich abhängig von der Definition und Bezeichnung der Weiler durch die regionalen Entwicklungsträger RET. Obwohl einzelne Gemeinden der REGION LUZERN WEST über Weilerzonen verfügen, bestand in keiner der drei Subregionen bisher eine aktuelle, vom Regierungsrat genehmigte behördenverbindliche Bezeichnung der Weiler. Der regionale Teilrichtplan Weiler schliesst diese Lücke.
IST-Situation – Wie war der Stand vor der Projektumsetzung?
Der regionale Entwicklungsplan UNESCO Biosphäre Entlebuch (REP UBE) enthält eine Bezeichnung von Weilern. Diese wurde vom Regierungsrat 2012 jedoch nicht genehmigt. Die drei Gemeinden Wolhusen, Werthenstein und Ruswil haben die Weiler im Entwurf des Entwicklungskonzeptes Wolhusen-Werthenstein-Ruswil (EK WWR) ausgeschieden. Die Arbeiten am EK WWR wurden 2016 ohne Genehmigung durch den Regierungsrat beendet. Die Gemeinden der Subregion Willisau Wiggertal verfügen analog zur UBE über einen 2007 vom Regierungsrat genehmigten REP, welcher auch Weiler umfasst. An der Delegiertenversammlung im Jahr 2006 wurde die Bezeichnung der Weilertypen jedoch nicht beschlossen.
Einige Gemeinden der REGION LUZERN WEST haben bereits kommunale Weilerzonen erlassen. Diese basieren auf alten regionalen Teilrichtplänen (aus den 1980er und 1990er-Jahren) und müssen gemäss kantonalem Richtplan bei der nächsten Revision der Ortsplanung durch die Gemeinden überprüft werden. Wichtig ist, dass Weilerzonen neu (und in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung des Bundes) nicht mehr als Bauzonen gelten.
Verschiedene Gemeinden, so u.a. Willisau und Schüpfheim, haben das Thema im Rahmen ihrer laufenden Ortsplanungsrevisionen vertagt, bis die regionalen Grundlagen vorliegen.
Projektidee – Was soll verbessert werden?
- Mit dem regionalen Teilrichtplan Weiler werden die Grundlagen für die nachfolgenden Inhalte auf Überprüfung bestehender Weilerzonen (Koordinationsaufgabe S 4-3 kantonaler Richtplan 2015)
- Festlegung neuer Weilerzonen für Weiler des Typs B (gemischt genutzt) und C (überwiegend nicht landwirtschaftlich genutzt)
Projektziele – Welche konkreten Ziele verfolgt das Projekt?
Die REGION LUZERN WEST verfügt über eine den Kriterien des kantonalen Richtplans entsprechende Bezeichnung der Weiler. Die Umsetzung und Genehmigung dieser Bezeichnung erfolgt über ein eigenständiges Planungsinstrument.
Die Gemeinden verfügen über die notwendigen Grundlagen für die Ausscheidung der Weilerzonen in der Ortsplanung und die Überprüfung der bestehenden Weilerzonen. Die Grundlagen werden durch die REGION LUZERN WEST zur Verfügung gestellt.
Projektstand – Was wurde erreicht?
Von den insgesamt 58 (generell und spezifisch) untersuchten Kleinsiedlungen in der REGION LUZERN WEST entsprechen 1 dem Weilertyp A (überwiegend landwirtschaftlich genutzt), 12 dem Weilertyp B (gemischt genutzt) und 4 dem Weilertyp C (überwiegend nicht landwirtschaftlich genutzt). 41 Kleinsiedlungen erfüllen die kantonalen Weiler-Kriterien nicht genügend. Sie werden in der Landwirtschaftszone belassen oder bedürfen anderer situationsspezifischer Lösungen.
Ausblick – Wie geht es weiter?
Der regionale Teilrichtplan steht in der Genehmigungsphase. Für die darauf folgende Umsetzung durch die Gemeinden gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Bestehende Weilerzonen sind als Nichtbauzonen festzulegen.
- Die Abgrenzungen der bestehenden Weilerzonen sind teilweise anzupassen (eng am baulichen Bestand entlang vorzunehmen). Dabei ist auch die Erhaltung des Charakters der historischen Ortsbilder zu berücksichtigen.
- Bei neuen Weilerzonen sind Bauzonenreserven zu vermeiden
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«REGION LUZERN WEST regelt Weilerzonen neu»
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