Die in der REGION LUZERN WEST seit längerem diskutierten Vorhaben "Wiggertalbahn" (Schliessung Netzlücke zwischen Willisau und Nebikon) und "Umfahrung Schötz / Alberswil" sind für die Entwicklung der Region und die Anbindung der Verbandsgemeinden in Richtung Nord (Fernverkehr Bahn und Autobahn) von grosser Bedeutung. Sie sind im kantonalen Richtplan (2015), im regionalen Entwicklungsplan Willisau-Wiggertal (2007) und in der Mobilitätsstrategie der Region Luzern West (2013) verankert. Mit dem regionalen Teilrichtplan wird der Verkehrskorridor für die beiden Vorhaben langfristig behördenverbindlich gesichert.
IST-Situation – Wie war der Stand vor der Projektumsetzung?
Sowohl die Wiggertalbahn wie auch die Umfahrung Schötz/Alberswil sind als langfristige Projekte zu betrachten, deren Umsetzungshorizonte zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden können.
Die Korridorsicherung ist eng verbunden mit der Diskussion der Linienführung. In Willisau (Südende der Wiggertalbahn) und im Raum Schötz/Egolzwil/Nebikon (Nordende der Wiggertalbahn und der Umfahrung) ist die Linienführung aufgrund der bestehenden räumlichen Verhältnisse mehr oder weniger vorgegeben. Hier muss v.a. eine Koordination mit anderen Nutzungs- und Schutzinteressen erfolgen (unter Berücksichtigung der Schutzinteressen, so u.a. das Grundwasserschutzareal Burgrain oder das BLN-Gebiet Wauwilerebene).
Im Raum Alberswil/Ettiswil stellt sich die Frage nach einer optimalen Linienführung im Zusammenhang mit der bestehenden Gashochdruckleitung und der Zerschneidung von bestem Kulturland. Je nach Zweck der Bahn (Güter- und/oder Personenverkehr) ergibt sich hier eine andere Linienführung. So besteht im Personenverkehr ein Bedürfnis nach einem Bahnhof nahe den Siedlungen. Zudem stellt sich langfristig sogar die Frage nach der Möglichkeit einer Verlegung der Gashochdruckleitung.
Projektidee – Was soll verbessert werden?
Für die Realisierung der beiden Vorhaben müssen neben den raumplanerischen Voraussetzungen eine Reihe weiterer Bedingungen (v.a. politischer und finanzieller Natur) erfüllt werden. Nur ein langfristiges Denken mit einer überkommunalen Abstimmung gewährleistet daher die Sicherung des Korridors (und damit die Sicherstellung der Handlungsfreiheit).
Projektziele – Welche konkreten Ziele verfolgt das Projekt?
Der Korridor für beide Verkehrsträger wird mit einem regionalen Teilrichtplan in einem überkommunal abgestimmten Verfahren konkretisiert und behördenverbindlich gesichert. Damit kann gewährleistet werden, dass die Planung und Umsetzung der beiden Vorhaben langfristig möglich bleibt. Dieses Hauptziel umfasst folgende Teilziele:
- Die generelle Linienführung für Strasse und Schiene gemäss einer Vorstudie aus dem Jahr 2009 wird überprüft, insb. im Raum Schötz/Alberswil (Möglichkeit der Verschiebung in Richtung Osten).
- Die notwendigen Anschlusspunkte für die Umfahrungsstrasse sind bekannt.
- Die Hauptfunktion der Wiggertalbahn ist geklärt (Güter- und/oder Personenverkehr).
- Die Standorte der Haltestellen der künftigen Wiggertalbahn, insb. in Alberswil, sind in Abhängigkeit der Hauptfunktion der Bahn geklärt. Der erforderliche Raumbedarf (Perimeter) ist ebenfalls behördenverbindlich gesichert.
Mit einer Absichtserklärung bestätigten die unterzeichnenden Gemeinden, den regionalen Teilrichtplan "Korridorsicherung Wiggertal" mit ihren Instrumenten der Ortsplanung umzusetzen.
Projektstand – Was wurde erreicht?
Aufgrund einer Interessenabwägung kann festgehalten werden, dass die raumplanerische Sicherung des Korridors für die Wiggertalbahn und die Umfahrungsstrasse Schötz/Alberswil grundsätzlich möglich ist. Im Rahmen der weiteren Planung auf den Ebenen Kanton und Gemeinde sowie der Planung der konkreten Projekte (durch Bund und Kanton) ist jedoch eine Reihe von lenkenden Massnahmen vorzusehen.
Von besonderer Bedeutung sind folgende Themenbereiche:
- Lage von bewohnten Liegenschaften im Korridor bzw. Abstände zu bewohnten Gebäuden und Lärmschutz
- Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen und die Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen
- Grundwasserschutz (im Gebiet Burgrain, Gemeinden Willisau und Alberswil)
- Risikoabklärungen (und Massnahmen) im Zusammenhang mit der Gashochdruckleitung der Unigaz SA (Gemeinden Ettiswil und Alberswil)
- Koordination mit dem Projekt "Wake & Camp" in der Gemeinde Ettiswil
- Landschaftsschutz (geologisch-geomorphologisches Objekt 1/Schötz; BLN-Objekt 1318 in den Gemeinden Schötz und Egolzwil)
Ausblick – Wie geht es weiter?
Die Gemeinden nehmen den Verkehrskorridor Wiggertal in ihre kommunalen Erschliessungs- bzw. Verkehrsrichtpläne auf. Sie sichern ihn im Siedlungsgebiet mit Baulinien und passen ihn allenfalls an die baulichen Gegebenheiten an. Ausserhalb des Siedlungsgebiets ist der Verkehrskorridor bei der Planung und Projektierung raumwirksamer Vorhaben zu berücksichtigen.
Die kommunalen Planungsinstrumente sind bis spätestens Ende 2023 den Bestimmungen des regionalen Teilrichtplans anzupassen.
Lesenswertes
Ein Korridor für Bahn und UmfahrungAus dem Willisauer Boten vom 6. Oktober 2017:
REGION LUZERN WEST Nun liegt der Planungsentwurf vor, der einen 75-Meter-Korridor zwischen Willisau und Nebikon für eine allfällige Wiggertalbahn und eine Umfahrung Schötz/Alberswil sichern soll.
Die Zukunft nicht verbauenLeitartikel aus dem Willisauer Boten vom 10. Oktober 2017:
Je besser die ÖV- und Strassenverbindungen, desto grösser sind die Erfolgschancen einer Gemeinde, einer Region. Folgerichtig gibts im Luzerner Westen immer wieder politische Bestrebungen für eine bessere Anbindung an die nördlichen Wirtschaftszentren.
Ein klares Votum für den VerkehrskorridorAus dem Entlebucher Anzeiger vom 25. Mai 2018:
Die Delegierten sagen ohne Gegenstimme Ja zum regionalen Teilrichtplan "Korridorsicherung Wiggertal". Der 75-Meter-Landstreifen soll dereinst das Hinterland auf der Strasse und auf der Schiene vorwärtsbringen.