IST-Situation – Wie war der Stand vor der Projektumsetzung?
In einer ländlichen Region wie der unseren ist die Versorgung mit Hochbreitband mangelhaft. Eine E-Mail mit Anhang verschicken, von zu Hause aus arbeiten, als Student mit dem Server der Universität kommunizieren, als Schülerin die neuen Medien nach Lehrplan 21 von zu Hause aus nutzen, als Unternehmerin Daten mit Kunden austauschen oder als Landwirt die Tierverkehrsdatenbank (TVD) pflegen – all dies benötigt einen stabilen und schnellen Internetanschluss. Und dies ist in vielen Gebieten unserer Region nicht gewährleistet. Blickt man darüber hinaus noch in die Zukunft und schätzt das Datenvolumen in 5, 10 oder 20 Jahren, so sind wir darauf nicht vorbereitet.
Eine Studie des SECO vom Dezember 2019 mit dem Titel «Breitbanderschliessung in den Zielgebieten der Neuen Regionalpolitik» stützt diese Einschätzung. Der Schweizer Durchschnitt lag im Jahr 2018 bei einem Upload von 338.9 Mbit/s und einen Download von 388.2 Mbit/s. Die REGION LUZERN WEST gerade einmal auf 17.8 Mbit/s Upload und 67.6 Mbit/s Download, wobei hier klar festgehalten werden muss, dass selbst dies in einem Grossteil unseres Gebietes nicht erreicht wird.
Dies hat auch damit zu tun, dass in ländlichen Gebieten eine Erschliessung mit Glasfaser nur «bis zur Strasse» (Fiber-to-the-street = FTTS) erfolgt und der Rest mit Kupferkabel – einer stark geschwindigkeitsminimierenden, völlig veralteten Variante. Weitaus leistungsfähiger ist ein Glasfaseranschluss bis ins Haus (FTTH) oder bis zum Gebäude (FTTB), was man in vielen Ländern Europas wie Slowenien, Litauen, Spanien, Norwegen oder Russland konsequent umsetzt. Bezüglich der Erschliessung mit Glasfaser rangiert die Schweiz in einem gesamteuropäischen Vergleich vom März 2019 im letzten Drittel zwischen der Ukraine und Polen.
In der EU hat man die Zeichen der Zeit erkannt. Die Europäische Kommission blickt vorwärts und verfolgt bezüglich der Versorgung mit Hochbreitband bis 2025 drei Strategische Ziele (LINK). Eines davon lautet: Zugang zu einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 100 Mbit/s bis zu 1'000 Mbit/s in allen Haushalten der EU. In der Schweiz wurde die gesetzlich geregelte Grundversorgung per 1. Januar 2020 von 2 auf lediglich 10 Mbit/s erhöht.
Während in den Schweizer Städten zwischen verschiedenen Anbietern gewählt werden kann, um einen Hochbreitbandanschluss zu erhalten, ist vielen Gegenden unserer Region selbst die Grundversorgung nicht selbstverständlich.
Projektidee – Was soll verbessert werden?
Die REGION LUZERN WEST liegt abseits der Nationalstrassen, abseits der schnellen Bahnverbindungen. Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass wir Anschluss an die Verkehrsinfrastruktur der Zukunft – die Datenautobahnen – erhalten. Unsere Vision ist, dass jedes ganzjährig bewohnte Haus in unserer Region über einen Hochbreitbandanschluss verfügt. (LINK)
Wir wollen eine Lösung, die auch in den nächsten 20-30 Jahren die Anforderungen erfüllt. Wir wollen das ländliche Potenzial mittels Hochbreitbandversorgung voll ausschöpfen. KMU sollen prosperieren können, neue Formen des Wohnens und Arbeitens sollen in unserer Region möglich sein, die Mobilität auf Strassen und Schienen soll entlastet werden. Die hohen Lebensqualitäten auf dem Land sollen mit den Möglichkeiten der Technik, wie sie in Städten üblich sind, verbunden werden – Stichwort: Urbane Dörfer (LINK).
Projektziele – Welche konkreten Ziele verfolgt das Projekt?
In diesem Projekt wollen wir gemeinsam mit unseren Verbandsgemeinden verschiedene Wege evaluieren, um eine Hochbreitbandversorgung zu ermöglichen. Unsere Verbandsgemeinden unterstützen wir dabei mit unserem Knowhow und unserem Beziehungsnetzwerk, welches wir in den letzten Jahren aufgebaut haben. Dies umfasst die Prozessbegleitung und technologische sowie rechtliche Aspekte.
Wir wollen gemeinsam mit Experten analysieren, wo bereits welche Technologie im Einsatz ist und daran ableiten, wo welches Vorgehen zielführend ist. Wir wollen kommunale und überkommunale Prozesse initiieren. Und schliesslich wollen wir unsere Verbandsgemeinden bei der Realisierung einer Hochbreitbandversorgung begleiten.
Projektstand vom 16. Februar 2022 – Was wurde erreicht?
Das Projekt ist am 30. März 2020 gestartet. Schon weit vor Projektbeginn wurden verschiedene Aktivitäten aufgegleist, über deren Resultate sich schnell zeigten. So hat am 17. Mai 2020 die Pilotgemeinde Luthern mit über 75% Ja-Stimmen einem flächendeckenden Glasfasernetz zugestimmt.
Im August 2020 starteten wir mit den Arbeiten, um für jede Gemeinde eine technische Grob-Analyse zu machen. Diese Arbeiten konnten Ende 202 abgeschlossen werden. Diese Grob-Analyse bietet eine Übersicht über die Ausgangslage und eine Grundlage zur Erarbeitung der Hochbreitband Strategie in der Region Luzern West. Im März 2021 wurden online zwei Workshops mit Gemeindevertretern durchgeführt. Im April 2021 wurden die Resultate dieser Workshops an einer Ergebniskonferenz vorgestellt. Es zeichnete sich ab, dass viele Gemeinden gemeinsam den Weg weitergehen wollen, mit dem Ziel, ein Ultrahochbreitbandnetz in unserer Region zu etablieren.
Eine Absichtserklärung wurde 26 Verbandsgemeinden zugestellt (Ausnahme: die Pilotgemeinde Luthern). Davon haben 22 Gemeinden schriftlich ihre Teilnahme zugesagt und an der Gründungsversammlung von 27. Oktober 2021 wurde die einfache Gesellschaft «Ultrahochbreitbandversorgung REGION LUZERN WEST (UHBB RLW)» gegründet.
Ausblick – Wie geht es weiter?
Aktuell wird mittels externer professioneller Unterstützung sowohl für jede Gemeinde wie auch für die Gesamtregion ein technisches Konzept erarbeitet. Dies bietet die Grundlage, um die Gesamt-Investition abschätzen zu können. Parallel dazu werden Finanzierungsvarianten erarbeitet und Verhandlungen mit Partnern geführt.
Die Kommunikationsmassnahmen für die breite Kommunikation ab dem 3. Quartal 2022 werden vorbereitet. Am 17. Februar 2022 findet für die Gemeinden eine Informationsveranstaltung statt. An zwei Workshops - 09. und 14. März 2022 - wird mit den Gemeinderäten der Mitgliedgemeinden vertieft über die Erschliessungs- und Finanzierungsvarianten diskutiert. Das Ergebnis dieser Diskussionen soll an der Ergebniskonferenz vom 27. April 2022 beraten und beschlossen werden.